Die Informationsveranstaltung zum Optionszwang am 6. Dezember 2011 in Frankfurt am Main richtet sich an Betroffene, Beratungsstellen, Schulen sowie andere Personen und Einrichtungen, die mit betroffenen Jugendlichen arbeiten. Sie wird organsiert von der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) Frankfurt/M., dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten der Stadt Frankfurt/M. sowie der Caritas und dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt.
Beantwortet werden Fragen wie:
Einladung zur Informationsveranstaltung zum Optionszwang am 6. Dezember 2011 in Frankfurt am Main. [PDF]
Die Landeszentrale für politische Bildung, der Initiativausschuss Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz, die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz sowie die Stadt Mainz und die Landesregierung Rheinland-Pfalz veranstalten am 25. Oktober 2011 in Mainz eine Informationsveranstaltung zum Optionszwang. Neben einer Gesprächsrunde mit betroffenen Jugendlichen informiert Prof. Dr. Claudia Diehl von der Universität Göttingen über die Ergebnisse einer Pilotstudie zum Entscheidungsverhalten der deutschen "Optionskinder".
Einladung und Programm einer Informationsveransaltung zum Optionszwang am 25. Oktober 2011 in Mainz. [PDF]
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat am 28. September 2011 die Absicht geäußert, einem Gesetzentwurf beizutreten, den die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin und Bremen in den Bundesrat eingebracht haben. Der Gesetzesentwurf strebt die Abschaffung des Optionszwangs an und will alle in Deutschland geborenen bzw. eingebürgerten Kinder, die bislang unter die Optionspflicht fallen, die Möglichkeit geben, neben ihren ausländischen Staatsangehörigkeiten auch die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten.
Vor dem Hintergrund der bei der Umsetzung des Optionsrechts wichtigen und für viele Jugendliche demnächst anstehenden Altersgrenze von 21 Jahren, sind Beratung und Information der Betroffenen sehr wichtig. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat einen Flyer zum Thema "21. Geburtstag im Optionsverfahren" aufgelegt, deren wichtigstes Anliegen es ist, dass die betroffenen jungen Erwachsen nicht aus Unkenntnis o.ä. den Termin für die Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung versäumen und dadurch möglicherweise später ungewollt ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Der Flyer ist ist ab sofort auf der Internetseite der Integrationsbeauftragten (www.integrationsbeauftragte.de) abrufbar und wird zeitnah auch als Druckexemplar zur Verfügung stehen.
Der 21. Geburtstag - Warum dieses Datum so wichtig für Ihre Staatsbürgerschaft ist. [PDF]
Unter dem Titel "Muss ich mich entscheiden?" informiert eine Broschüre der Beauftragten der Landesregierung Rheinland-Pfalz für Migration und Integration über die Regelungen des Optionszwangs und die diesbezüglichen Handlungsoptionen junger Migrantinnen und Migranten. Bei der Vorstellung der Broschüre erneuerte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Dreyer ihre Kritik an der Regelung. Sie sei "kompliziert, bürokratisch, für die Betroffenen kaum verständlich" und "integrationspolitisch völlig verfehlt". Daher habe sich Rheinland-Pfalz zuletzt bei der Integrationsministerkonferenz im Februar 2011 für eine gemeinsame Initiative der Länder zu ihrer Abschaffung eingesetzt. Leider, so die Ministerin, hätten die unionsgeführten Länder "nicht mitgezogen".
Mehrere hessische und in Hessen ansässige Organisationen und Einrichtungen haben ein Faltblatt zum Optionszwang erarbeitet, das sich an die Betroffenen richtet und über die Regelung selbst und die damit verbundenen Handlungsoptionen informiert.
Das Faltblatt kann in begrenzter Anzahl kostenlos über das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Bereich Migration, Ederstr. 12, 60486 Frankfurt am Main) bezogen werden.
Faltblatt "Deutsche nur auf Zeit? Optionspflicht — was heißt das?" [PDF]
Hessische Organisationen und Institutionen möchten am 3. Mai 2011 mit Betroffenen, politisch Verantwortlichen und Experten über Sinn oder Unsinn der Optionsregelung diskutieren. Was spricht dafür, die Optionspflicht abzuschaffen und Mehrstaatigkeit generell hinzunehmen? Was dagegen? Wie sieht der Umgang mit der Optionsregelung in der Praxis aus? Und wie geht es den Betroffenen, wenn sie vor der Entscheidung gegen eine ihrer bisherigen Staatsangehörigkeiten stehen?
Einladung und Programm der Veranstaltung
am 3. Mai 2011 in Frankfurt am Main. [PDF]
Mit Schreiben vom 14. Februar 2011 hatte der Interkulturelle Rat in Deutschland das Bundesministerium des Innern um detaillierte Informationen zur laufenden Evaluierung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht gebeten. Mit Schreiben vom 25. Februar hat das BMI u.a. darüber informiert, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gegenwärtig im Rahmen einer qualtitativen und einer quantitativen Untersuchung die Auswirkungen der Optionspflicht auf die Betroffenen untersucht und das Bundesinnenministerium in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesländern das mit dem Optionszwang verbundene Verwaltungsverfahren überprüft.
Mit ersten Ergebnissen, so das BMI, ist nicht vor Ende dieses bzw. Anfang kommenden Jahres zu rechnen. In dem Schreiben weist das BMI abschließend darauf hin, dass es an "Erfahrungen und Erkenntnissen der betroffenen Verbände interessiert" ist. Es fordert dazu auf, die dort bekannten "konkreten Erfahrungen mit dem Optionsverfahren und den von diesem Verfahren betroffenen Jugendlichen" an das Ministerium heranzutragen.
Schreiben des Interkulturellen Rates
an das Bundesministerium des Innern vom 14. Februar 2011 [PDF]
Schreiben des Bundesministerium des Innern
an den Interkulturellen Rat vom 25. Februar 2011 [PDF]
Der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht für Kinder nichtdeutscher Eltern war am 8. Februar 2011 Gegenstand eines Gesprächs zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer und Unterzeichnenden des Kampagnenaufrufs "Sie gehören zu uns — Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes". Für die Kampagne haben Annelie Buntenbach (DGB), Kenan Kolat (Türkische Gemeinde in Deutschland), Dr. Jürgen Micksch (Interkultureller Rat) sowie Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth an dem Gespräch im Bundeskanzleramt teilgenommen.
Pressemitteilung des Interkulturellen Rates
vom 08. Februar 2011 [PDF]
Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes
vom 8. Februar 2011 [PDF]
Meldung des Evangelischen Pressedienstes (epd)
vom 08. Februar 2011 [PDF]
In der Ausgabe 1/2011 der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR) findet sich ein Aufsatz von Falk Lämmermann zu den bisherigen Erfahrungen in der Anwendung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht. Der Verfasser ist Mitarbeiter im Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Sein Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Auffassung wider.
Falk Lämmernann: Ein Jahrzehnt ius soli - Bilanz und Ausblick
(aus ZAR - Nummer 1/2011) [PDF]
Im Asylmagazin Nummer 5/2010 informiert Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser aus Ulm über den Handlungsbedarf, der durch den Optionszwang für betroffene Mehrstaater entsteht. Er schildert die verschiedenen Fallkonstellationen und zieht anschließend das folgende Fazit:
"Tatsächlich führt die gesetzliche Regelung (...) in den meisten Fällen zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit, wird also den Erwartungen des damaligen Gesetzgebers kaum gerecht, wiewohl der bürokratische Aufwand immens ist. Schon aus diesen Gründen ist zu hoffen, dass einer der vielen Gesetzesinitiativen, die auf die Abschaffung der Optionspflicht zielen, Erfolg beschieden sein wird."
"Optionspflicht — Handlungsbedarf für Mehrstaater", Thomas Oberhäuser, Asylmagazin 5/2010 [PDF]
Der Vorsitzende des Interkulturellen Rates hat sich am 19. August 2010 an die Innenminister des Bundes und der Länder sowie an die Bundesministerin der Justiz gewandt und dazu aufgefordert, sich in dem zwischen den Parteien der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfungsverfahren für die Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht einzusetzen.
Wir dokumentieren nachfolgend die vorliegenden Antworten der zuständigen Ministerinnen und Minister:
Schreiben des Bundesministerium des Innern
vom 06. September 2010 [PDF]
Schreiben des Innenministers des Landes Sachsen-Anhalt
vom 09. September 2010 [PDF]
Schreiben des Senators für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg
vom 09. September 2010 [PDF]
Schreiben des Ministerium des Innern des Landes NRW
vom 09. September 2010 [PDF]
Schreiben des Hessischen Innenministers
vom 20. September 2010 [PDF]
Schreiben der Bundesministerin der Justiz
vom 28. September 2010 [PDF]
In einem gemeinsamen Pressegespräch haben der Deutsche Anwaltverein, PRO ASYL und der Interkulturelle Rat am 23. August 2010 in Berlin die ersatzlose Streichung der Optionspflicht aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gefordert.
Pressemitteilung von Deutschem Anwaltverein, PRO ASYL und Interkulturellem Rat vom 23. August 2010 [PDF]
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat sich in ihrem am 7. Juli 2010 vorgelegten "8. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland" über die ersten Erfahrungen mit dem Optionszwang für Kinder nichtdeutscher Eltern geäußert. Der Aufwand für die Durchführung eines Optionsverfahrens bei den Staatsangehörigkeitsbehörden ist laut Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer nach den bisherigen Erfahrungen in der Praxis mindestens so groß wie der Aufwand für ein vollständiges Einbürgerungsverfahren.
Die Beauftragte weist in ihrem Bericht auch auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vereinbarung der Bundesregierung hin, die Optionsregelung auf möglichen Verbesserungsbedarf in verfahrens- wie materiellrechtlicher Hinsicht zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Sie regt an, in dieser Überprüfung auch die Wirkungen der Optionsregelung auf die Integration der Jugendlichen zu berücksichtigen.
Nach der Veröffentlichung der dramatisch niedrigen Einbürgerungszahlen im Jahr 2009 (96.100 Einbürgerungen) hat der Interkulturelle Rat in Deutschland am 30. Juni 2010 die Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht gefordert und sich dafür ausgesprochen, unnötige und überkommene Einbürgerungshindernisse wie das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit zu beseitigen und bei Migrantinnen und Migranten vermehrt für die Einbürgerung zu werben.
Pressemitteilung des Interkulturellen Rates vom 30. Juni 2010 [PDF]
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat in einer der 15 Kernbotschaften seines am 19. Mai 2010 vorgelegten Jahresgutachtens "Einwanderung 2010" die Aussetzung des Optionszwangs für Kinder nichtdeutscher Eltern gefordert. Er schreibt:
"Sackgasse Optionsmodell: Das Optionsmodell war ein Notkompromiss mit nicht zureichend durchdachten Folgen. Es sollte ersetzt werden durch eine fünfjährige Übergangslösung, die den Betroffenen auf Antrag die doppelte Staatsangehörigkeit gewährt. Zugleich sollte für diese Zeitspanne in Deutschland alt gewordenen ausländischen Zuwanderern aus Drittstaaten die Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit angeboten werden. In der Übergangszeit sollte eine neue Gesamtlösung entwickelt werden, die den Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft und der damit verbundenen Heterogenisierung der Bevölkerung gerecht wird, ohne die dem Phänomen der Mehrstaatigkeit immanenten rechtstechnischen Probleme auszublenden."
Jahresgutachten 2010 des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration [PDF]
Der Ausschuss "Ausländer- und Asylrecht" des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hat im Mai 2010 eine Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen veröffentlicht, die auf die Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht abzielen. In der Stellungnahme kommt der DAV zu dem Schluss, dass der Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit die Aufrechterhaltung des Optionszwanges nicht rechtfertigt. Die Optionsregelung, so der DAV weiter "führt zu einer durch nichts zu rechtfertigenden unterschiedlichen Behandlung von in Deutschland geborenen Kindern. Sie ist überdies verwaltungstechnisch schwer zu handhaben. Der Verwaltungsaufwand ist überflüssig."
Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins zum Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht [PDF]
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 23. Februar 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (DS 17/773) in den Bundestag eingebracht. Darin ist u.a. die Streichung des Optionszwangs sowie die regelmäßige Hinnahme doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit vorgesehen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts [PDF]
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat der Klage einer 14 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen stattgegeben, die trotz Fortbestehens ihrer türkischen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden wollte (Az.: 11 K 3612/09). Bei der Klägerin waren die sonstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt.
Die Klägerin hat laut VG Stuttgart einen Anspruch auf Einbürgerung, auch wenn dabei ihre Mehrstaatigkeit hingenommen werden muss. Denn es sei ihr nicht möglich, in zumutbarer Weise aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden. Ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führe nach türkischem Recht nicht zum Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit. Die Klägerin könne diese aber auch nicht aufgeben. Denn nach türkischem Recht könne nur ein geschäftsfähiger türkischer Staatsangehöriger, der also sein 18. Lebensjahr vollendet habe, die Genehmigung zum Ausscheiden aus der türkischen Staatsangehörigkeit erhalten. Dies würde für die 14 Jahre alte Klägerin aber bedeuten, dass sie noch Jahre warten müsse, bis sie deutsche Staatsangehörige werden könne. Das sei der Klägerin aber nicht zumutbar.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist seit dem 21. Januar 2010 rechtskräftig. Das Urteil ist insbesondere für Kinder von Einwanderern relevant, die vor dem Jahr 2000 geboren sind. Durch die Entscheidung des VG Stuttgart können sie leichter als bisher die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ohne ihren bisherigen Pass abgeben zu müssen.
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, begrüßte das Urteil als "weitere Öffnung hin zur Mehrstaatigkeit" und als "richtiges politisches Signal".
Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 27. Januar 2010 einen Gesetzentwurf zur Streichung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsgesetz (DS 17/542 vom 27. Januar 2010) in den Bundestag eingebracht.
Entwurf eines Gesetzes zur Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht [PDF]
Der Leiter des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht der Universität Konstanz, Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner, hat im Rahmen der 53. Bitburger Gespräche am 7. Januar 2010 darauf hingewiesen, dass die Anwendung der Optionsregelung für Kinder nichtdeutscher Eltern in der verwaltungsgerichtlichen Praxis alsbald erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen werde, "da zahlreiche Fragen nicht oder jedenfalls nicht vollständig geklärt sind. Es dürfte wohl nicht übertrieben sein, anzunehmen, dass spätestens in der verwaltungsgerichtlichen Instanz der Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit keinen Bestand haben dürfte, sofern es sich um Personen handelt, die bereits im Bundesgebiet gut integriert sind oder bereits Kinder in die Welt gesetzt haben, die kraft Abstammung doppelte Staatsangehörigkeit erworben haben, ohne mit einer Optionspflicht belastet zu sein."
Aus seiner Sicht, so Kay Hailbronner weiter, ist das Festhalten am Erfordernis der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen der sogenannten Optionsregelung im Hinblick auf das Integrationsziel nicht erforderlich.
Mit der im Oktober 2009 veröffentlichten Arbeitshilfe "Umgang mit der Optionspflicht" will der Fachausschuss Migration und Integration der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege einen Überblick über die rechtliche Situation des Optionsmodells und die Konsequenzen geben, um damit eine oftmals schwierige Entscheidung zu erleichtern. Außerdem finden sich in der Broschüre weiterführende Informationen und Hinweise zusammengestellt.
Arbeitshilfe der BAGFW zum "Umgang mit der Optionspflicht" [PDF]
Union und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode vom 26. Oktober 2010 darauf verständigt, den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Die entsprechende Passage in dem Dokument lautet:
"Mit dem Staatsangehörigkeitsreformgesetz aus dem Jahr 1999 wurde der ius-soli-Erwerb für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neu in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Im Rahmen einer Übergangsregelung konnten Kinder, die zwischen 1990 und 2000 geboren worden sind, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Hiervon haben ca. 50.000 Kinder Gebrauch gemacht. Die ersten dieser Kinder (ca. 3.300) wurden im Jahr 2008 achtzehn Jahre alt und damit optionspflichtig. Bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres müssen sie sich für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden. Erfahrungen mit diesen ersten Optionsfällen sollen auf möglichen Verbesserungsbedarf sowohl in verfahrens- als auch materiellrechtlicher Hinsicht überprüft und ggf. entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet werden."
Für uns ist klar: Der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht stellt für die Betroffenen eine erhebliche Ungleichbehandlung dar und erschwert die Integration. Das Ergebnis der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überprüfung kann deshalb nur die Anschaffung des Optionszwanges sein. Wir werden uns deshalb weiterhin hierfür einsetzen und bitten Sie dabei um Ihre Unterstützung. Unterzeichnen Sie den Aufruf "Sie gehören zu uns! — Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes".
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2009 in namentlicher Abstimmung über einen Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt, der zum Ziel hatte, den Optionszwang aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz zu streichen. Der Gesetzentwurf wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Zur Debatte und dem Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag am 2. Juli 2009 [PDF]
Zuvor hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bereits am 13. November 2008 einen Antrag der Fraktion Die Linke "Für die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz" und einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, der u.a. die Abschaffung des Optionszwanges vorsah.
Zur Debatte und den Abstimmungsergebnissen im Deutschen Bundestag am 13. November 2008 [PDF]
Der Interkulturelle Rat hat sich am 2. Juli 2009 in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewandt und darauf hingewiesen, dass es ein falsches integrationspolitisches Signal ist, Kinder unseres Landes vor die Wahl zwischen der Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu stellen: "Auch wenn sich im Deutschen Bundestag heute sicher keine Mehrheit dafür finden wird — wir werden über die Legislaturperiode hinaus dafür eintreten, den Optionszwang abzuschaffen", erklärte Jürgen Micksch, der Vorsitzende des Interkulturellen Rates.
Pressemitteilung des Interkulturellen Rates vom 2. Juli 2009 [PDF]
Die Schreiben, mit denen Behörden die betroffenen Heranwachsenden dazu auffordern, gemäß § 29 des Staatsangehörigkeitsrechts für eine der beiden bislang gehaltenen Staatsbürgerschaften zu optieren, sind in hohem Maße bürokratisch und nur schwer mit einer Willkommenskultur zu vereinbaren, der sich ein Einwanderungsland wie Deutschland verpflichtet fühlen sollte.
Beispiele:
Anonymisiertes Anschreiben des Einwohneramtes der Stadt (...) an einen Optionspflichtigen [PDF]
Anonymisiertes Anschreiben des Regierungspräsidiums (...) an einen Optionspflichtigen [PDF]
Mehr als 5.500 Menschen
(Stand 30. September 2011) haben den Aufruf "Sie gehören zu uns! — Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes" unterzeichnet.
Sabine am Orde
Journalistin
Günter Burkhardt
Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL e.V.
Prof. Dr. Ulrike Busch
Professorin für Familienplanung an der Hochschule Merseburg (FH)
Dr. Manfred Budzinski
Studienleiter der Evangelischen Akademie Bad Boll
Sevim Dagdelen
MdB, Migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Ekin Deligöz
MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
Sebastian Edathy
MdB, Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages
Ulrike Foraci
Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah)
Prof. Dr. Franz Hamburger
Professor für Sozialpädagogik an der Universität Mainz
Michael Hartmann
MdB, Stellvertretender innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Prof. Dr. Volker Hinnenkamp
Professor für Interkulturelle Kommunikation an der Hochschule Fulda
Annetta Kahane
Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung
Prof. Dr. Yasemin Karakasoglu
Migrationsforscherin und Hochschullehrerin für Interkulturelle Bildung an der Universität Bremen
Mehmet Kilic
MdB, Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion für Integrations- und Migrationspolitik
Sibylle Laurischk
MdB, integrationspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
Caren Marx
MdB, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Özcan Mutlu
MdA, Bildungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin
Petra Pau
MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Dr. Gerd Pflaumer
Vorstandsmitglied Aktion Courage e.V. – SOS Rassismus
Filiz Polat
MdL, Sprecherin für Migration, Petition, Europa und Denkmalschutz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachen
Romani Rose
Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
Prof. Dr. Nausikaa Schirilla
Leiterin des Studiengangs Master Soziale Arbeit an der Katholischen Fachhochschule Freiburg
Vollversammlung der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF)
Josef Winkler
MdB, Sprecher für Migrationspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen