Deutsche auf Abruf —
Wie es zum Optionszwang kam

Der Optionszwang ist das Ergebnis eines unausgereiften politischen Kompromisses nach einer scharfen und schablonenhaften Auseinandersetzung um die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor zehn Jahren. Spätestens zu Beginn der 90'er Jahre wurde in der öffentlichen Diskussion klar, dass die Realität Deutschlands als Einwanderungsland eine grundlegende Reform auch in diesem Bereich notwendig machte.

Doch erst Anfang 1999 brachte die damalige rot-grüne Regierung eine umfassende Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes auf den Weg. Kernpunkt der Reform war, dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn ein Elternteil ein Daueraufenthaltsrecht besitzt ("Ius soli" oder auch "Geburtsortsrecht"). Diese Kinder sollten neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern von Geburt an auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Nach dem Regierungswechsel in Hessen sah sich die rot-grüne Bundesregierung nicht mehr dazu in der Lage, ihren Reformvorschlag umzusetzen. Im politischen Ringen um eine Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde als Kompromiss der Optionszwang eingeführt. Kinder ausländischer Eltern sollten nach dem Ius soli die deutsche und die elterliche Staatsangehörigkeit erhalten, sich aber nach Volljährigkeit — bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres [1] — für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Einführung des Geburtsortsrechtes fand so eine gesetzgeberische Mehrheit, die Entscheidung über den endgültigen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurde aber unter Vorbehalt einer späteren Entscheidung gestellt.

Nach der Einführung des Geburtsortsrechtes im Jahr 2000 kommen seither jährlich über 40.000 Kinder ausländischer Eltern als Deutsche in Deutschland zur Welt. Aufgrund einer übergangsregelung konnten auch damals unter 10-jährige Kinder von der Regelung des Geburtsortsrechtes rückwirkend Gebrauch machen. Die ersten dieser Kinder sind nun volljährig, so dass der Optionszwang zur Anwendung kommt. Daher werden diese jungen Menschen, die in Deutschland geboren und hier als Deutsche aufgewachsen sind, die hier leben, arbeiten und wählen, dazu aufgefordert, sich zwischen ihren Staatsangehörigkeiten zu entscheiden. Sie empfinden dies zu Recht als Infragestellung ihrer Zugehörigkeit zu unserem Staat und unserer Gesellschaft. Im Jahr 2008 betraf dies 3.316 junge Menschen. In den Folgejahren bis 2017 werden jährlich weitere 3.800 bis fast 7.000 zusätzliche Personen dazu kommen. Ab 2018 wird die Welle der Betroffenen auf ca. 40.000 jährlich anschwellen.

Der bürokratische Aufwand ist enorm, komplizierte Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren sind vorprogrammiert. Vor allem aber ist das integrationspolitische Signal fatal: "Ihr gehört nicht dazu, ihr seid Deutsche auf Abruf". Das verunsichert nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Familien und Freunde und birgt die Gefahr, die Integrationspolitik insgesamt unglaubwürdig zu machen.

Warum die Demokratie das Geburtsortsrecht braucht

Bei der Frage des Staatsangehörigkeitsrechtes geht es um ein urdemokratisches Anliegen: das Prinzip "one (wo-)man, one vote". Aus demokratietheoretischer Sicht besteht ein öffentliches Interesse an einer Einbürgerung schon deshalb, weil kein Staat es auf Dauer hinnehmen kann, dass ein zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft steht. Jedes demokratische Staatswesen muss ein Interesse an einer weitgehenden Deckungsgleichheit von Staatsvolk und Wohnbevölkerung haben. Doch seit den 70er Jahren klafft in Deutschland die Schere zwischen Einwohnerschaft und Wahlberechtigten auseinander. Durch das überkommene Staatsangehörigkeitsrecht wurde in Deutschland auch Menschen die Staatsangehörigkeit vorenthalten, die hier dauerhaft lebten oder sogar hier geboren waren. über gut zwanzig Jahre hinweg wurden jährlich ca. 100.000 Kinder ausländischer Eltern im Inland geboren, die ebenfalls nicht als Deutsche galten.

Auch die Einbürgerungsraten — ein wichtiger Indikator für die gesellschaftliche Integration — sind aufgrund der restriktiven Praxis in Deutschland in unseren Nachbarländern um ein Vielfaches höher. Aber unabhängig davon, ob die Voraussetzungen hierfür zukünftig erleichtert oder weiter erschwert werden: Warum Einbürgerung allein nicht reicht, hat der Leiter der größten deutschen Einbürgerungsbehörde bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag jüngst mit folgendem Rechenbeispiel verdeutlicht: "Ausgehend von einem auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländeranteil von 7,5 Millionen und einer Einbürgerungsquote von 150.000 Menschen pro Jahr würde es 50 Jahre dauern, um allen mit dem Verwaltungsakt einer Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen. Die Zahl von 7,5 Millionen würde aber innerhalb dieses Zeitraums nicht statisch bleiben, sondern wachsen, da die Geburtenrate die Sterberate bei Weitem überwiegt. Fazit: Die Einbürgerung würde also für sehr lange Zeit immer der demographischen Entwicklung hinterherlaufen." [2] Dies gilt umso mehr, als der Integrationsmotor bei der Einbürgerung stottert. Die Einbürgerungszahlen sinken. Zusätzliche Anforderungen und damit auch zusätzlicher Aufwand und Kosten für die Betroffenen sind sicher nicht geeignet, die Einbürgerungsquoten zu steigern. Die Einbürgerung ist damit auf absehbare Zeit kein Weg, um im erforderlichen Umfang Staatsvolk und dauerhaft ansässige Bevölkerung zur Deckung zu bringen.

Deshalb kann das Ius soli nicht einfach aufgegeben werden, wie dies auch mit Blick auf die verwaltungstechnischen Probleme in der Umsetzung von manchen gefordert wird. Ein solcher Schritt wäre zudem ein fataler Rückschritt für die Glaubwürdigkeit der Integrationspolitik insgesamt.

Warum Mehrstaatigkeit kein Hindernis für Integration ist

Kern der Debatte ist nicht der "Doppelpass". Der "Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit" sollte kein Hinderungsgrund sein, den Optionszwang abzuschaffen. Mehrstaatigkeit ist Folge einer hohen Mobilität, die offene Republiken in einer sich globalisierenden Welt kennzeichnet. Sie ist nicht Königsweg oder gar Ziel, sie ist Begleiterscheinung von massenhaften Wanderungsbewegungen und von binationalen Ehen. Die meisten unserer Nachbarstaaten, die Erfahrungen mit Einwanderung gemacht haben, nehmen Mehrstaatigkeit hin, ohne dass es zu größeren Problemen kommt. Auch in Deutschland ist dieser Grundsatz vielfältig durchbrochen, wie z.B. bei der Einbürgerung in den Fällen, in denen die alte Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen aufgegeben werden kann. Auch bei Einwanderern aus Staaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und (Spät-)Aussiedlern wird Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung regelmäßig hingenommen. Mittlerweile erfolgt knapp über die Hälfte der Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, im Jahr 2007 waren es 52,4 %. Mehrstaatigkeit entsteht darüber hinaus bei der Geburt von Kindern aus binationalen Ehen und Partnerschaften.

Die genaue Zahl von Mehrstaatern in Deutschland ist nicht bekannt, es dürften einige Millionen sein. Laut Mikrozensus ist die Zahl der Deutschen mit Migrationshintergrund größer als die Zahl der Ausländer. Nennenswerte Probleme hat die Mehrstaatigkeit unserer Gesellschaft nicht bereitet. Bei in Deutschland geborenen Kindern sollte daher eine doppelte Staatsangehörigkeit unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern gestattet sein. Das entspräche der Praxis bei zugewanderten Aussiedlern und Unionsbürgern und bei Kindern aus binationalen Ehen: Ein Kind aus einer deutsch-ausländischen Ehe erwirbt beide Staatsangehörigkeiten und darf diese auch behalten, selbst wenn es im Ausland geboren und aufgewachsen ist. Das Kind ausländischer Eltern, das hier geboren und aufgewachsen ist und die deutsche Staatsbürgerschaft per Geburtsortsrecht erworben hat, unterliegt aber dem Optionszwang. Der einzige Unterschied liegt in der Abstammung der Eltern – dieses Kriterium sollte jedoch in einer an republikanischen Idealen orientierten Gesellschaft nicht im Vordergrund stehen.

Warum der Optionszwang abgeschafft werden muss

Es ist integrationspolitisch wichtig, an die im Land aufwachsenden Kinder aller nationalen Zugehörigkeiten das klare Signal zu senden, dass sie dazu gehören. Deshalb ist der Bundeskanzlerin zuzustimmen, wenn sie allen Kindern signalisiert: "Wenn ihr Sorgen habt — egal ob türkischstämmig oder deutschstämmig —‚ dann ist das meine Sorge als Bundeskanzlerin dieser Bundesrepublik Deutschland und darum haben wir uns in gleichem Maße zu kümmern."[3] Denn es geht um Gleichberechtigung. Es widerspricht aber dem Grundsatz der Gleichberechtigung, dass Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, dem Optionszwang unterliegen, während andere Kinder, die durch Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten erworben haben, diesem Zwang nicht unterliegen. Integrationspolitisch fatal ist, dass der Optionszwang schon für sich genommen ein falsches Signal sendet. Die unterschwellige Botschaft dieser Regelung lautet: Ihr gehört nicht ganz, nicht auf Dauer und nicht so wie andere dazu.

Zuletzt ein ganz grundsätzliches Argument: Wer eine Option eröffnet, muss sich eigentlich darüber klar sein, ob er mit beiden denkbaren Antworten leben kann. Können wir wirklich gut damit leben, wenn junge Menschen die Frage, ob sie ihre zweite Staatsangehörigkeit aufgeben und diese auch formelle Bindung zu ihrer persönlichen Geschichte kappen wollen, mit "nein" beantworten? Es kann und darf uns nicht egal sein! Der Optionszwang wird zwangsläufig dazu führen, dass in Deutschland aufgewachsene Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Es ist unsere Gesellschaft, die damit einen Verlust erleidet. Wer diese jungen Menschen als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft verloren gibt, schädigt auch unser eigenes nationales Interesse. Was hätte es uns genützt, wenn Lukas Podolski oder Fatih Akin mit 18 Jahren vor die Wahl gestellt worden wäre, sich für die deutsche oder die elterliche Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Es wäre eine denkbare "falsche" Entscheidung, das Potential einer Vielzahl junger Menschen nicht zu nutzen. Wir wollen und dürfen diese Menschen mit ihren zahlreichen Talenten nicht verlieren.

Ein Beispiel aus dem deutschen Alltag

Selma und Maria-José haben beide Eltern, die vor vielen Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert sind. Selmas Eltern kamen aus der Türkei. Maria-Josés Mutter aus Chile. Selma und Maria-José sind in Deutschland geboren. Wie ihre Klassenkameraden im Gymnasium haben sie einen deutschen Pass. Sie fühlen sich — obwohl rassistische Sprüche immer mal wieder vorkommen — als gleichberechtigte Teile der Gesellschaft. Ganz selbstverständlich diskutieren sie in der Abiturklasse, wen sie bei der nächsten Bundestagswahl wählen werden; denn sie halten es für wichtig, Einfluss zu nehmen und dürfen zum ersten Mal wählen. Kurz vor ihrem 18. Geburtstag haben sie die Wahlunterlagen geschickt bekommen.

Kurz nach ihrem Geburtstag, aber noch vor den Wahlen, erreicht Selma ein behördliches Schreiben , das sie vor eine "Wahl" ganz anderer Art stellt. Bisher dachte sie, sie wäre Deutsche ohne Wenn und Aber. Das Schreiben klärt sie nunmehr aber auf, dass das nicht stimmt. Wenn sie nicht erkläre, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wolle und diejenige ihrer Eltern aufgebe, werde sie die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verlieren. Noch nicht einmal eine kurze Floskel enthält das Schreiben, dass es schön wäre, wenn sich Selma für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden würde und dass die Behörde ihr selbstverständlich jede Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Bürokratie des Herkunftslandes ihrer Eltern gewähren werde.

Auch Maria-José hat zwei Staatsangehörigkeiten, hat neben der deutschen ihres Vaters auch die chilenische ihrer Mutter. Sie hat ein solches Schreiben nicht bekommen. Weil ihr Vater Deutscher ist. Selma ist reichlich verstört. Erst die Wahlunterlagen und dann das: Als Signal kommt bei ihr an: "So richtig gehören wir nicht dazu. Vielleicht misstraut uns der deutsche Staat. Jedenfalls ist ihm gleichgültig, ob wir Deutsche bleiben oder nicht. Da ihre Klassenkameraden — wenn sie zumindest wie Maria-José einen deutschen Elternteil haben — vergleichbaren Begehren nicht ausgesetzt werden, fühlt sie sich diskriminiert und abgelehnt. Eine Frage, an die sie nie gedacht hat, stellt sich ihr erstmals: Soll sie Staatsangehörige eines Staates bleiben, der ihre Zugehörigkeit mit einem dicken Fragezeichen versieht?

[1] Viele der Betroffenen werden daher bereits an Wahlen teilgenommen haben, auch wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Optionszwanges verlieren.

[2] Schriftliche Stellungnahme für die Anhörung in der 54. Sitzung des Innenausschusses am 10.12.2007

[3] Aussage der Bundeskanzlerin auf dem Treffen von Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Erdogan mit deutschen und türkischen Jugendlichen im Bundeskanzleramt am 8.2.08; zitiert nach Videoaufzeichnung der Veranstaltung auf www.bundesregierung.de